Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 4 UWG Rdnr. 9.25

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Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht: Gewichtung der Gestaltungsfreiheit und des vorbekannten Formenschatzes im Rahmen der Bestimmung des Schutzumfangs eines Geschmacksmusters im Fall eines elastischen Trainingsstabs; Eingreifen des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes