Die Vorschrift des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ist nicht dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass stets allein die in ihrem individuellen Schutzinteresse betroffenen Mitbewerber (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG) zu ...
Wettbewerbsrecht: Ausnutzung besonderer Umstände, hier: jugendliches Alter, Unerfahrenheit