Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 2 UWG Rdnr. 54

7 Entscheidungen

1. Eine Abmahnung muss mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck bringen, welches konkrete Verhalten beanstandet wird, für das die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt wird. ...