„B-Ware“, gebrauchte Sachen, Verkürzung der Gewährleistungsfrist
Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Selbstbezeichnung eines Sachverständigen als "Bausachverständiger"
1. Die Bezeichnung "Bio-Mineralwasser" ist jedenfalls dann zulässig, wenn sich das so bezeichnete Mineralwasser im Hinblick auf einen festgelegten Kriterienkatalog für Gewinnung und Schadstoffgehalt von anderen Mineralwassern abhebt und die gesetzlichen Grenzwerte deutlich unterschreitet.2. Eine V