Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 12 UWG Rdnr. 1.25

3 Entscheidungen

ein Abgemahnter handelt treuwidrig, wenn er das Angebot eines Unterlassungsvertrages zwar akzeptiert, zugleich aber die Abmahnung unter Hinweis auf das fehlen der Originalvollmacht unverzüglich zurückweist; keine Anwendung von § 174 Satz 1 BGB


Wettbewerbsrecht Zivilrecht
§ 174 Satz 1 BGB; § 12 Abs. 1 UWG

1. Wird gegen eine Beschlussverfügung von Anfang an nur Kostenwiderspruch eingelegt, so kommt das einem sofortigen Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO gleich. 2. Wird eine wettbewerbsrechtliche Abmahnu ...


1. Buchpreisbindungstreuhänder ist ein Rechtsanwalt, der die Interessen mehrerer Verleger als Treuhänder gemeinsam verteilt, indem er die Preisbindung betreut. Es ist nicht erforderlich, dass alle von ...