Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 12 UWG Rdnr. 2.19

Eine Entscheidung

Gemeinschaftsrechtliches Kartellrecht: Anwendbares Recht auf den Kontrahierungszwang in einem Selektivvertriebssystem im Kfz-Nutzfahrzeug-Servicebereich; Marktabgrenzung bei Kfz-Kundendienstvereinbarungen; Ablehnung eines Bewerbers um einen Service-Vertrag wegen Tätigkeit als Handelsvertreter für