Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 12 UWG Rdnr. 2.39

8 Entscheidungen

Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Wettbewerb - Eilbedürftigkeit


Arbeitsrecht

1. Die Bezeichnung "Bio-Mineralwasser" ist jedenfalls dann zulässig, wenn sich das so bezeichnete Mineralwasser im Hinblick auf einen festgelegten Kriterienkatalog für Gewinnung und Schadstoffgehalt von anderen Mineralwassern abhebt und die gesetzlichen Grenzwerte deutlich unterschreitet.2. Eine V


1. Die Bezeichnung „Bio-Mineralwasser“ ist jedenfalls dann zulässig, wenn sich das so bezeichnete Mineralwasser im Hinblick auf einen festgelegten Kriterienkatalog für Gewinnung und Schadstoffgehalt v ...


Zivilrecht Wettbewerbsrecht Lebensmittelrecht
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG; § 11 Abs. 1 LFGB; § 1 Abs. 2 Nr. 2 OEkoKennzG