Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 12 UWG Rdnr. 1.14

Eine Entscheidung

1. Das als "Berufung" eingelegte Rechtsmittel ist (analog § 99 Abs. 2 ZPO) als sofortige Beschwerde zu verstehen, wenn es sich gegen ein auf einen Kostenwiderspruch ergangenes Urteil richtet. 2. Wenn ...