Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 11 UWG Rdnr. 2.39

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Wird in Werbematerial eines Energieversorgers nicht der Anteil der einzelnen Energieträger (Kernkraft, Kohle, Erdgas und sonstige fossile Energieträger, erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Um ...


Wettbewerbsverstoß: Werbung für Hustenbonbons mit dem Slogan "Gut für die Stimme"