§ 14 UStG

a) Besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Rechnung nach § 14 UStG, kann der Leistungsempfänger das von ihm geschuldete Entgelt grundsätzlich nach § 273 Abs. 1 BGB zurückhalten, bis der Leistende ihm ...


Zivilrecht Steuer- und Abgabenrecht
§ 273 Abs. 1 BGB; § 14 UStG
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