§ 69a UrhG

1. Webseiten, die einem Gebrauchszweck dienen, können allenfalls im Bereich der angewandten Kunst und nicht dem der "reinen" (zweckfreien) Kunst als Werk schutzfähig sein. Dies hat zur Folge, dass für ...


Internetrecht IT- und Medienrecht Urheberrecht Zivilrecht
§§ 2 Abs. 1, 19a, 69a UrhG
Zivilrecht Wettbewerbsrecht Urheberrecht
§§ 2 Abs. 1 Nr. 7, 69a UrhG; § 4 Nr. 9a UWG
Zivilrecht IT- und Medienrecht Gewerblicher Rechtschutz
§ 280 BGB; §§ 69a, 97, 101a UrhG; § 14 MarkenG; §§ 3, 4, 8, 17, 18 UWG
Verweise

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