§ 45j TKG

zur Einordnung eines Vertrags über die Bereitstellung eines gebrauchsfähigen DSL-Internetanschlusses; keine Befugnis des Internet-Zugangsanbieter zur anlasslosen und generellen Vorratsspeicherung über die Verbindungsdauer hinaus


Zivilrecht Telekommunikationsrecht
§§ 535, 580a BGB; § 29 ZPO; §§ 45j, 45i Abs. 3, 45n Abs. 1 TKG
Verweise

Tipp

Hier werden alle Entscheidungen mit redaktioneller Verlinkung angezeigt. Mehr Treffer sehen Sie, wenn Sie nach sämtlicher Rechtsprechung suchen, die § 45j TKG enthält.

Rechtsprechung anzeigen