§ 23 StVO

Das bloße Halten eines elektronischen Geräts während des Führens eines Fahrzeugs, erfüllt noch nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO. Es bedarf vielmehr zur Erfüllung dieses Tatbestands einer Ben ...


Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht Verkehrsrecht
§ 23 Abs. 1a StVO

Zur verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons im Straßenverkehr


Verkehrsrecht Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht
§ 23 Abs. 1a StVO; § 80 Abs. 2 OWiG

Verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons - "Navigationshilfe"


Verkehrsrecht Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht
§ 23 Abs. 1a StVO

ein "Walki-Talki" ist ein Mobilfunkgerät i.S.v. § 24 Abs. 1a StVO


Verkehrsrecht Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht
§ 24 StVG; §§ 23 Abs. 1a, 49 StVO

zur Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrages; Kauf eines Radarwarngerätes


Zivilrecht
§§ 138 Abs. 1, 817 Satz 2 BGB; § 23 Abs. 1b StVO
Strafrecht Verkehrsrecht
§§ 23, 49 StVO; §§ 47, 80 OWiG
Verweise

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