§ 19 StromGVV

1. Eine Mahnkostenpauschale von mehr als 1,20 Euro pro Mahnung eines Energieversorgungsunternehmens ist unwirksam. 2. Mahnkostenpauschalen dürfen keinen allgemeinen Verwaltungsaufwand wie Personal- ...


Zivilrecht Verbraucherrecht Energierecht
§§ 254, 307, 309 Nr. 5, 310 Abs. 2 Satz 1 BGB; §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 UKlaG; §§ 17 Abs. 2, 19 Abs. 4 Satz 5 StromGVV
Verweise