Meyer-Goßner/Schmitt, § 55 StPO Rdnr. 8

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Beugehaft gegen einen Zeugen; Auskunftsverweigerungsrecht


Ein Aussageoder Verweigerungsrecht besteht nicht deshalb, weil der Zeuge für den Fall seiner Aussage die Gefährdung von Leib und Leben seiner Person oder von Angehörigen geltend macht. Von der Vernehm ...