§ 483 StPO

zur Zulässigkeit der Speicherung von Daten im staatsanwaltlichen Verfahrensregister bis zur in der Aufbewahrungsverordnungen festgelegten Frist zum Zwecke der Vorgangsverwaltung


Strafprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht Verfassungsrecht
§§ 483, 489 Abs. 2 StPO; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG; § 23 GVGEG
Prozess- und Verfahrensrecht Strafprozessrecht
§§ 483 Abs. 1, 484 Abs. 1 Nr. 4, 489 Abs. 2 Satz 1 StPO
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