§ 475 StPO

Auskunftsbegehren von Privatpersonen, die auf die Übersendung strafgerichtlicher Rechtsprechung abzielen, sind nach strafprozessualen Normen über die Akteneinsicht (§ 475 StPO) zu beurteilen.


Prozess- und Verfahrensrecht Strafprozessrecht
§ 475 StPO

Zum Anspruch des Betreibers einer Rechtsprechungsdatenbank auf Übersendung von Bußgeldbescheiden im Rahmen eines Akteneinsichts- und Auskunftsersuchens


Strafprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht Presse- und Äußerungsrecht
§ 475 Abs. 4 StPO

1. Die alleinige Anwendung der Vorschriften über die Akteneinsicht aus der StPO auf Auskunftsbegehren der Presse und Datenbanken ist nach der jüngsten Entscheidung des BVerfG zu diesem Themenkomplex ( ...


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§ 475 StPO; Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG