Auskunftsbegehren von Privatpersonen, die auf die Übersendung strafgerichtlicher Rechtsprechung abzielen, sind nach strafprozessualen Normen über die Akteneinsicht (§ 475 StPO) zu beurteilen.
Zum Anspruch des Betreibers einer Rechtsprechungsdatenbank auf Übersendung von Bußgeldbescheiden im Rahmen eines Akteneinsichts- und Auskunftsersuchens
1. Die alleinige Anwendung der Vorschriften über die Akteneinsicht aus der StPO auf Auskunftsbegehren der Presse und Datenbanken ist nach der jüngsten Entscheidung des BVerfG zu diesem Themenkomplex ( ...