Meyer-Goßner/Schmitt, § 460 StPO Rdnr. 17

11 Entscheidungen

(1) Für die Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung ist die Strafvollstreckungskammer zuständig, wenn gegen den Verurteilten zum Zeitpunkt der zu treffenden Entscheidung eine ...


Widerruf der Strafaussetzung bei unbekannter erneuter Straftatbegehung zwischen Bewährungsentscheidung im Strafurteil und neuer Gesamtstrafenentscheidung in einem weiteren Verfahren


1. War dem Tatrichter zum Zeitpunkt der nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe nach § 460 StPO bereits bekannt, dass der Verurteilte zeitlich nach der Verhängung der zusammenzuführenden Strafen ern ...


Verstoß einer Ausweisungsverfügung gegen die MRK


1. Wird dem zu einer Bewährungsstrafe Verurteilten gemäß § 56 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StGB auferlegt, gemeinnützige Arbeitsleistungen zu erbringen, hat das Gericht neben der Gesamtanzahl der abzuleisten ...


Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung bei Gesamtstrafenfähigkeit der zu Grunde liegenden Strafe