Meyer-Goßner/Schmitt, § 44 StPO Rdnr. 25

7 Entscheidungen

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer richterlichen Äußerungsfrist


Niedersächsisches OVG

Ermittlung des Punktestandes; Fahrerlaubnisentziehung; Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist des Bußgeldverfahrens


1. Ein im Nachverfahren gemäß § 33a StPO ergangener Beschluss ist mit der Beschwerde insoweit anfechtbar, als zur Überprüfung gestellt wird, ob eine Ablehnung der Durchführung des Nachholungsverfahren ...


Ein Beschwerdeführer, der bei Einlegung des Rechtsmittels unter Berufung auf § 147 Abs. 7 StPO Akteneinsicht beantragt und eine Beschwerdebegründung nach deren Erfolg angekündigt hat, wird in seinem A ...


Leitsatz StPO §§ 44 Satz 1, 462a Abs. 1 Satz 2 1. Wird dem Angeklagten, der die Frist zur Begründung der Revision versäumt hat, nach Beginn der Strafvollstreckung Wiedereinsetzung in den vorigen St ...


Hemmung des Ablaufs der Verjährungsfrist