Meyer-Goßner/Schmitt, § 397a StPO Rdnr. 15

10 Entscheidungen

Notwendige Verteidigung: Statthaftigkeit einer Pflichtverteidigerbeiordnung nach Verfahrensabschluss


Pflichtverteidigung: Rückwirkende Beiordnung zum Pflichtverteidiger


Eine nachträgliche, rückwirkende Bestellung für das im Rechtszug abgeschlossene Verfahren ist schlechthin unzulässig und unwirksam und mithin ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn der Wahlverteidig ...


Rückwirkende Bestellung eines Beistandes für Verletzten im Ermittlungsverfahren trotz Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, wenn Antrag früher gestellt und zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für di ...