Meyer-Goßner/Schmitt, § 33 StPO Rdnr. 6

6 Entscheidungen

Weitere Vollstreckung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Notwendige Sachverhaltsaufklärung bei Zweifeln am weiteren Vorliegen der Unterbringungsvoraussetzungen wegen divergierender Diagnosen


1. Der Zweck der mündlichen Anhörung des Verurteilten gem. § 454 Abs. 1 S. 3 StPO liegt in der Gewährung rechtlichen Gehörs und darin, den Sachverhalt zu ermitteln sowie sich einen unmittelbaren und a ...