Meyer-Goßner/Schmitt, § 244 StPO Rdnr. 39

3 Entscheidungen

1. Völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist ein Beweismittel nur dann, wenn das Gericht ohne Rücksicht auf das bisher gewonnene Be-weisergebnis feststellen kann, dass sich mit ihm d ...