KK-StPO, § 244 StPO Rdnr. 212

3 Entscheidungen

1. Die Fristsetzung zur Anbringung von Beweisanträgen nach § 244 Abs. 6 Satz 3 StPO erfordert nicht die Feststellung oder den konkreten Verdacht einer Absicht der Prozessverschleppung. 2. Wird ein Be ...


Unbefugte Aufhebung der Kartensperre eines Mobiltelefons