Meyer-Goßner/Schmitt, § 244 StPO Rdnr. 22a

Eine Entscheidung

Die Entgegennahme einer mündlichen Erklärung des Verteidigers zu einem von diesem im Rahmen seines Schlussvortrages angebrachten Hilfsbeweisantrag löst nicht die Pflicht zur Gewährung des letzten Wort ...