Meyer-Goßner/Schmitt, § 213 StPO Rdnr. 6

4 Entscheidungen

Strafverfahren: Terminsverlegung wegen Verhinderung des Nebenklägervertreters


Sind mehrere Befangenheitsanträge in einer Entscheidung zu bescheiden, so sind diese nicht nur isoliert zu prüfen, sondern ist in einer Gesamtschau zu würdigen, ob die beanstandeten Äußerungen und Ver ...