§ 206a StPO

Eine Anklageschrift, die ein (noch) strafloses Verhalten schildert und offen lässt, welche konkreten Umstände eine Strafbarkeit des Angeklagten erst noch begründen sollen, erfüllt die Anforderungen an ...


Strafrecht Strafprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§ 130 Abs. 3 StGB; § 206a StPO
Verweise

Literaturfundstellen