Meyer-Goßner/Schmitt, § 172 StPO Rdnr. 30

18 Entscheidungen

Verfassungsrecht, Strafprozessrecht


Im Klageerzwingungsverfahren ist Zulässigkeitsvoraussetzung nicht nur, dass der Antragsschrift die Einhaltung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO zu entnehmen ist. Die Antragsschrift muss ...


1. Die Strafbarkeit eines Verkäufers wegen Betrugs durch Unterlassen i.S.d. §§ 263 Abs. 1, 13 Abs. 1 StGB setzt eine von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängige und nach Abwägung der Interessenlage und des Verantwortungsbereichs der Beteiligten zu bestimmende Garantenstellung und -pf


Klageerzwingungsverfahren: Antragsbefugnis einer Erbengemeinschaft bei einem in Rede stehenden Tötungsdelikt