§ 147 StPO

1. Bereits durch ein Akteneinsichtsgesuch kann ein Strafverteidiger den Parteien pflichtwidrig dienen. 2. Im Strafverfahren unterliegt die Interessenlage nicht allein dem subjektiven Parteiwillen. ...


Strafrecht
§ 356 StGB; §§ 147, 475 StPO

Im Bußgeldverfahren ist dem Verteidiger auf dessen Verlangen hin Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung des genutzten Messgerätes zu gewähren.


Verkehrsrecht Strafprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht
§ 147 StPO; §§ 46, 62 OWiG

zum Anspruch eines Verteidigers auf willkürfreie Entscheidung über seinen Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht


Strafprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§ 147 Abs. 4 Satz 1 StPO; Art. 3 Abs. 1 GG