Meyer-Goßner/Schmitt, § 122 StPO Rdnr. 19

2 Entscheidungen

Untersuchungshaft, Beschleunigungsgebot, Verhältnismäßigkeit


Untersuchungshaft: Unzulässigkeit eines Haftbefehls wegen eines neuen Haftgrundes nach Ablehnung der Haftfortdauer über 6 Monate