Meyer-Goßner/Schmitt, § 121 StPO Rdnr. 21

4 Entscheidungen

Die Schwangerschaft einer Richterin des erkennenden Spruchkörpers, die zur Aussetzung der Hauptverhandlung führt, kann als anderer wichtiger Grund im Sinne von § 121 Abs. 1 StPO die Fortdauer der Unte ...


Untersuchungshaftfortdauer bei Hauptverhandlungsaussetzung wegen verspäteter Rückkehr einer Richterin aus dem Urlaub: Würdigung der dienstlichen Erklärungen


Die zur Aussetzung der Hauptverhandlung führende Erkrankung eines an der Hauptverhandlung beteiligten Richters ist grundsätzlich ein wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO. Das gilt auch dann, ...


Stellt die Verteidigung sukzessiv immer neue Beweisanträge, nachdem das Gericht sein Beweisprogramm schon abgeschlossen hat, führen die durch die sachgerechte Bearbeitung der Anträge auftretenden, der ...