Meyer-Goßner/Schmitt, § 121 StPO Rdnr. 11

11 Entscheidungen

1. Die allgemeine Funktionsträgerimmunität gilt bei völkerrechtlichen Verbrechen nicht, und zwar unabhängig vom Status und Rang des Täters. Der Ausschluss dieser funktionellen Immunität fremder Hoheit ...


Fortdauer der Untersuchungshaft über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus wegen Undurchführbarkeit der Hauptverhandlung aufgrund der COVID-19-Pandemie


Ebenso wie bei der Berechnung der Vorlagefrist nach § 121 StPO kommt es für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Dauer der Untersuchungshaft nicht auf den tatsächlichen Erlass eines Haftbefehls ...


Weltrechtsprinzip bei Betäubungsmittelvertrieb: Anforderungen an das Vorliegen legitimierender Anknüpfungstatsachen


Dieselbe Tat im Sinne des § 121 StPO liegt nicht vor, wenn nach Beendigung des Vollzugs von Untersuchungshaft neue Straftaten begangen oder erst bekannt werden, die somit nicht bereits Gegenstand eine ...