Meyer-Goßner/Schmitt, § 121 StPO Rdnr. 9

Eine Entscheidung

1. Wird Untersuchungshaft wegen "derselben Tat" i.S.d. § 121 Abs. 1 StPO durch mehrere verschiedene Taten i.S.d. § 264 Abs. 1 StPO betreffende Haftbefehle angeordnet und aus einem der Haftbefehle voll ...