Fortdauer der Untersuchungshaft: Neubeginn der Sechsmonatsfrist bei Haftbefehlserweiterung wegen erst nachträglich bekannt gewordenen weiteren Taten
Haftbefehl, Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, Wiederholungsgefahr, Verfahrensverzögerung, Gutachter, Sachverständiger, Überwachung der Tätigkeit des Sachverständigen, Fristsetzung
Besondere Haftprüfung bei Untersuchungshaft über 6 Monate: Beginn der Sechsmonatsfrist hinsichtlich einer nach Erlass eines ersten Haftbefehls bekannt gewordenen neuen Tat