1. Eine lange im Ausland erlittene Auslieferungshaft auf Grund eines Europäischen Haftbefehls aus Deutschland begründet alleine noch keine Unverhältnismäßigkeit im Sinne des § 112 Abs. 1 S. 2 StPO. 2 ...
Ein Haftbefehl, dessen bloße Existenz dem nicht inhaftierten Beschuldigten bereits bekannt ist, kann wegen der Versagung jeglicher Akteneinsicht und der damit nicht gegebenen Möglichkeit rechtlichen G ...