Meyer-Goßner/Schmitt, § 112 StPO Rdnr. 13

7 Entscheidungen

Soziale Bindungen; Fluchtgefahr; Verdunkelungsgefahr; Gewahrsamsbruch; Zustellungsvollmacht


Strafverfolgungsentschädigung: Bindung des Beschwerdegerichts an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz; Wegfall des Anspruchs bei Veranlassung eines Untersuchungshaftbefehls durch ein grob fahrlässiges Verhalten des Beschuldigten


Eine auch unwiderruflich dem Verteidiger erteilte Ladungs- und Zustellungsvollmacht ist grundsätzlich in tatsächlicher Hinsicht ohne jede Bedeutung für die Beurteilung des Haftgrundes der Fluchtgefahr ...


1. Begibt sich ein ausländischer Beschuldigter in Kenntnis des gegen ihn in Deutschland geführten Ermittlungsverfahrens in sein Heimatland, ist er flüchtig im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO, wenn s ...


Unzulässigkeit des Klageerzwingungsverfahrens gegen einen Ausländer wegen vorläufiger Einstellungsreife


1. In sogenannten „Fluchtfällen“ kann die Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils ohne Zustimmung des Verurteilten übernommen werden, wenn er nach Erkenntnis des Tatvorwurfes und der Einleitung eines ...


StPO §§ 112, 230 Abs. 2, 309 Abs. 2 StPO Das Beschwerdegericht kann einen Untersuchungshaftbefehl in einen Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO umwandeln. OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat Beschluss vom 2 ...