Meyer-Goßner/Schmitt, § 112 StPO Rdnr. 18

8 Entscheidungen

Zuständigkeit deutscher Strafverfolgungsbehörden für Straftaten im ehemaligen "Protektorat Böhmen und Mähren"; Haftgrund bei dringendem Tatverdacht des vierzehnfachen Mordes


Invollzugsetzung eines ausgesetzten Haftbefehls bei schwerwiegendem, dem Beschuldigten zurechenbarem Verstoß, der das Vertrauen des Gerichts in ihn und in die Wirksamkeit von Ersatzmaßnahmen nachhaltig erschüttert; Fluchtgefahr durch bewusste Herbeiführung der eigenen Verhandlungsunfähigkeit


Untersuchungshaftbefehl: Vorwegnahme eines zu erwartenden Haftbefehls gegen einen Beschuldigten mit festem Wohnsitz in Litauen wegen Nichterscheinens in der Hauptverhandlung


Fluchtgefahr; Ausländer; Wohnsitz im Ausland