Meyer-Goßner/Schmitt, § 112a StPO Rdnr. 1

2 Entscheidungen

Der Annahme von Wiederholungsgefahr steht es nicht entgegen, dass eine Vortat nur mit jugendlichen Zuchtmitteln geahndet wurde.


Haftbefehl, Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, Wiederholungsgefahr, Verfahrensverzögerung, Gutachter, Sachverständiger, Überwachung der Tätigkeit des Sachverständigen, Fristsetzung