a) Bei einem dinglichen Arrest nach § 111b Abs. 2, 5 StPO aF ist der Gegenstandswert für eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV RVG aF ausgehend von dem zu sichernden Anspruch gemäß § 23 A ...
a) Bei einem dinglichen Arrest nach § 111b Abs. 2, 5 StPO aF ist der Gegenstandswert für eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV RVG aF ausgehend von dem zu sichernden Anspruch gemäß § 23 A ...
zu den Voraussetzungen der Aufrechterhaltung einer Anordnung des dinglichen Arrests über die Dauer von zwölf Monaten hinaus
zu den Voraussetzungen der Aufrechterhaltung einer Anordnung des dinglichen Arrests über die Dauer von zwölf Monaten hinaus
zu den Voraussetzungen der Aufrechterhaltung einer Anordnung des dinglichen Arrests über die Dauer von zwölf Monaten hinaus