§ 111b StPO

a) Bei einem dinglichen Arrest nach § 111b Abs. 2, 5 StPO aF ist der Gegenstandswert für eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV RVG aF ausgehend von dem zu sichernden Anspruch gemäß § 23 A ...


Kosten- und Gebührenrecht Strafrecht
§§ 111b Abs. 5, 111b Abs. 2 StPO; Nr. 4142 RVG-VV

a) Bei einem dinglichen Arrest nach § 111b Abs. 2, 5 StPO aF ist der Gegenstandswert für eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV RVG aF ausgehend von dem zu sichernden Anspruch gemäß § 23 A ...


Kosten- und Gebührenrecht Strafrecht
§§ 111b Abs. 5, 111b Abs. 2 StPO; Nr. 4142 RVG-VV

zu den Voraussetzungen der Aufrechterhaltung einer Anordnung des dinglichen Arrests über die Dauer von zwölf Monaten hinaus


Strafrecht Strafprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§§ 73a, 73 Abs. 1 Satz 1 StGB; §§ 111b Abs. 5, 111b Abs. 2, 111b Abs. 3 Satz 3 StPO

zu den Voraussetzungen der Aufrechterhaltung einer Anordnung des dinglichen Arrests über die Dauer von zwölf Monaten hinaus


Strafrecht Strafprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§§ 73a, 73 Abs. 1 Satz 1 StGB; §§ 111b Abs. 5, 111b Abs. 2, 111b Abs. 3 Satz 3 StPO

zu den Voraussetzungen der Aufrechterhaltung einer Anordnung des dinglichen Arrests über die Dauer von zwölf Monaten hinaus


Strafrecht Strafprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§§ 73a, 73 Abs. 1 Satz 1 StGB; §§ 111b Abs. 5, 111b Abs. 2, 111b Abs. 3 Satz 3 StPO