Fischer, § 78b StGB Rdnr. 11

3 Entscheidungen

1. Zwar wird der Ablauf der Verjährungsfrist durch ein auf Einstellung des Verfahrens wegen örtlicher Unzuständigkeit lautendes Prozessurteil gehemmt (§ 78b Abs. 3 StGB). Die Wirkung des § 78b Abs. 3 ...


1. Die Mitwirkung eines Pflichtverteidigers wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage ist in der Regel nicht geboten, wenn das Berufungsverfahren allein die Frage zum Gegenstand hat, ob das Ei ...