§ 78a StGB

Vorsätzlicher Bankrott durch Verheimlichen von Bestandteilen des Vermögens im Sinne von § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist im Falle der Insolvenz einer natürlichen Person bei fortdauerndem Verheimlichen bis ...


Strafrecht
§§ 78a Satz 1, 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB
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