Schönke/Schröder, § 73a StGB Rdnr. 8

2 Entscheidungen

1. Ausdrucke einer ansonsten nur digital vorhandenen E-Mail stellen präsente Beweismittel im Sinne des § 245 Abs. 2 StPO dar. 2. Die Verjährung der Erwerbstaten ist eine Einwendung gegen den Schuldsp ...