Fischer, § 56f StGB Rdnr. 9

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Der Senat hält an seiner Ansicht fest, daß das bisherige Fehlen einer Auslieferungsbewilligung für das Verfahren, in dem der Widerruf der Strafaussetzung beantragt ist, den Widerruf nicht verhindert, ...


Widerruf einer Strafrestaussetzung wegen erneuter Straffälligkeit: Bedeutung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes