Gesamtstrafenbildung trotz Verschlechterungsverbots bei Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
erforderliche Feststellungen zu einbezogener Verurteilung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung
Der nachträglichen Gesamtstrafenbildung im Beschlussverfahren nach § 460 StPO steht nicht entgegen, dass es sich bei der früheren Verurteilung um eine Verwarnung mit Strafvorbehalt handelt.
Ist mit einer Strafe aus einem rechtskräftigen Urteil nach § 55 StGB nachträglich eine Gesamtstrafe gebildet worden und war diese Strafe bereits zuvor zur Bildung einer Gesamtstrafe in eine andere Ent ...