Fischer, § 55 StGB Rdnr. 34

12 Entscheidungen

Gesamtstrafenbildung trotz Verschlechterungsverbots bei Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt


erforderliche Feststellungen zu einbezogener Verurteilung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung


Der nachträglichen Gesamtstrafenbildung im Beschlussverfahren nach § 460 StPO steht nicht entgegen, dass es sich bei der früheren Verurteilung um eine Verwarnung mit Strafvorbehalt handelt.


Ist mit einer Strafe aus einem rechtskräftigen Urteil nach § 55 StGB nachträglich eine Gesamtstrafe gebildet worden und war diese Strafe bereits zuvor zur Bildung einer Gesamtstrafe in eine andere Ent ...