§ 353d StGB

1. Das Grundrecht aus GG Art 2 Abs 1 schützt auch Rechtspositionen, die für die Entfaltung der Persönlichkeit notwendig sind. Dazu gehört in bestimmten Grenzen, ebenso wie das Recht am eigenen Bild, d ...


Öffentliches Recht Strafrecht Verfassungsrecht
§§ 298, 353d StGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB


Öffentliches Recht Strafrecht Verfassungsrecht
§ 353d Nr. 3 StGB; Art. 5 Abs. 1 GG
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