1. Das Grundrecht aus GG Art 2 Abs 1 schützt auch Rechtspositionen, die für die Entfaltung der Persönlichkeit notwendig sind. Dazu gehört in bestimmten Grenzen, ebenso wie das Recht am eigenen Bild, d ...
zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB