§ 327 StGB

1. Zu der im Rahmen des Tatbestands des unerlaubten Betreibens von Anlagen gemäß § 327 Abs. 2 Nr. 3 StGB vorzunehmenden Abgrenzung zwischen Beseitigung und Verwertung von Abfall. 2. Zu den Vorausse ...


Strafrecht
§§ 326 Abs. 1 Nr. 4, 327 Abs. 2 Nr. 3 StGB
Verweise

Literaturfundstellen