1. Zu der im Rahmen des Tatbestands des unerlaubten Betreibens von Anlagen gemäß § 327 Abs. 2 Nr. 3 StGB vorzunehmenden Abgrenzung zwischen Beseitigung und Verwertung von Abfall.
2. Zu den Vorausse ...
Strafrecht §§ 326 Abs. 1 Nr. 4, 327 Abs. 2 Nr. 3 StGB