Schönke/Schröder, § 323c StGB Rdnr. 8

Eine Entscheidung

Angesichts der gewachsenen Bedeutung der Selbstbestimmung des Einzelnen auch bei Entscheidungen über sein Leben kann in Fällen des freiverantwortlichen Suizids der Arzt, der die Umstände kennt, nic ...