Fischer, § 303 StGB Rdnr. 18

3 Entscheidungen

Graffiti, Farbschmiererei, Sachbeschädigung, erforderliche Feststellungen bei Vorschädigungen


1. Eine unerhebliche, von § 303 Abs. 2 StGB nicht erfasste Veränderung liegt vor, wenn sie völlig unauffällig bleibt, was etwa der Fall sein kann, wenn eine neue Farbauftragung sich auf einer infolge ...