§ 30 StGB

Wegen Sich-Bereiterklärens zu einem Tötungsverbrechen kann sich auch derjenige, der die Erklärung gegenüber dem potenziellen Opfer abgibt, jedenfalls dann strafbar machen, wenn die Erklärung in der k ...


Strafrecht
§§ 30 Abs. 2, 211 Abs. 2 StGB
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