Lackner/Kühl, § 263a StGB Rdnr. 20

2 Entscheidungen

Die Erklärung unrichtiger Tatsachen in einem Mahnantrag mit dem Willen, den Rechtspfleger zum Erlass eines Mahnbescheides gegen den Antragsgegner zu veranlassen, obwohl dem Antragsteller die Nichtexis ...


Strafrecht
§ 263 StGB; § 691 ZPO