Fischer, § 263a StGB Rdnr. 11

11 Entscheidungen

Erstes juristisches Staatsexamen; nicht nachvollziehbare Prüferkritik; Verwendung deutlicher Ausdrucksweise wie "grober Fehler" und "völlig verfehlt"; Bewertungsrügen im Überdenkungsverfahren


EC-Karte, kontaktlose Zahlung, Pointofsale-Verfahren, POS-Verfahren, PIN, Täuschung, betrugsspezifische Auslegung


Computerbetrug, Fälschung beweiserheblicher Daten, Phishing


Das Einlösen eines erkennbar versehentlich zugesandten Online-Gutscheins ist nicht nach § 263a StGB strafbar. Es stellt weder eine unbefugte Verwendung von Daten (§ 263a Abs. 1 Variante 3 StGB) noch e ...


Strafrecht IT- und Medienrecht Internetrecht eCommerce-Recht
§ 263a StGB

Zu den Voraussetzungen der Haftung wegen Kapitalanlagebetrugs nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 264a Abs. 1 Nr. 1 StGB


Strafrecht Zivilrecht
§ 823 Abs. 2 BGB; § 264a Abs. 1 Nr. 1 StGB

Bereicherungsanspruch einer Bank: Anspruch gegen einen Bankkunden wegen Phishings und Bargeldtransfer ins osteuropäische Ausland


1. Für Streitigkeiten zwischen Bürgern bzw. Unternehmen und einer Sparkasse über die Eröffnung eines Girokontos ist der Verwaltungsrechtsweg gem. § 40 Abs. 1 VwGO eröffnet.2. Das Begehren auf Eröffnun ...